Melden Sie bitte die Verstopfung des Abflusses...
Das ist Bestandteil der Instandhaltungspflicht des Vermieters. Es ist jedoch möglich, dass die Kosten für eine schuldhafte Rohrverstopfung (z. B. Gegenstände im Abflussrohr) auf den Mieter übergehen.
Ihr Rohrreinigungsdienst Möhnesee
Abfluss-OK.de